von Matthias Judt

Der Begriff „Militärbezirk“ (MB) verleitet dazu, ihn territorial mit den Bezirken in der DDR gleichzusetzen. Tatsächlich bestand das Land seit 1952 politisch aus 14 Bezirken und der „Hauptstadt der DDR Berlin“. Es gab allerdings nur zwei (von insgesamt fünf) militäradministrative Struktureinheiten, die geographischen Grenzen folgten.

Mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) am 1. März 1956 waren auch die Militärbezirke gebildet worden. Einer entsprach dem DDR-Verteidigungsministerium, zwei weitere wurden für die Luft- bzw. die Seestreitkräfte gebildet, und im Hinblick auf die Landstreitkräfte (also das, was in der Bundeswehr das Heer darstellt) wurden zwei geographisch definierte Militärbezirke eingerichtet, die aus früheren Territorialverwaltungen der Kasernierten Volkspolizei (KVP) hervorgegangen waren. (1) Der nördliche Militärbezirk V erhielt seinen Sitz zunächst in Pasewalk, dann in Neubrandenburg, der südliche (der Militärbezirk III) nahm 1957 seinen Sitz am Viertelsweg in Gohlis, zuletzt in dem dort noch heute befindlichen Neubau mit Erdgeschoss und sechs Obergeschossen in Plattenbauweise. Zuvor war die Kaserne am Viertelsweg kurze Zeit von einer Volkspolizei-Bereitschaft genutzt worden und diente einige Zeit als Standort einer Dolmetscher- und einer Feldscherschule der KVP. (2)

Dem MB III waren zuletzt insgesamt 22 Einrichtungen in den acht südlichen Bezirken der DDR (Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Gera, Erfurt, Suhl, Halle und Cottbus zugeordnet: Divisionen, Regimenter, sogenannte Abteilungen, Bataillone, Basen, Ausbildungszentren und ein Geschwader. In den heutigen Grenzen der Bundesländer befanden sich diese militärischen Einrichtungen in den beiden Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie jeweils in den südlichen Teilen von Sachsen-Anhalt und Brandenburg. In Leipzig selbst befanden sich davon fünf Einrichtungen, von denen allerdings nur der Sitz des Kommandos des Militärbezirks tatsächlich im Ortsteil Gohlis zu finden war. (3)

In den gut 34 Jahren seiner Existenz hatte der MB III neun Befehlshaber, die aber – mit Ausnahme von Hans-Georg Ernst (1921-2000) und Horst Skerra (geb. 1930) – jeweils nur relativ kurze Zeit (anderthalb bis dreieinhalb Jahre) Chefs des Militärbezirks waren. Ernst hingegen war über 12 Jahre Befehlshaber (wurde jedoch aus disziplinarischen Gründen abgelöst), Skerra fast sechs. (4)

Exkurs: Das Ministerium für Staatssicherheit über Hans-Georg Ernst

„Bestärkt in seinem Verhalten wird Generalmajor Ernst besonders durch sein großes Ansehen beim Minister [Heinz Hoffmann (1910-1985)]. Diese guten Beziehungen gestatten es ihm, sich Dinge herauszunehmen, die ansonsten kein Genosse sich wagen dürfte. Zum Beispiel kam Ende 1962 eine Abverfügung seines Dienstwagen [der sowjetischen Automarke] SIM. Aufgrund seiner Beziehungen zum Minister wurde diese rückgängig gemacht. Generalmajor Ernst ließ sich seinen Stabsbus im Frühjahr dieses Jahres [1963] umrüsten in eine Art Luxuswagen. Als der Minister dies feststellte, machte er die Bemerkung, dass wahrscheinlich im MB III zu viel Geld da ist und man muss sich über diese Frage unterhalten. Einige Tage später war dies jedoch vergessen und die Reaktion des Ministers war so, dass er einen Offizier herunterschicken wird, der sich diesen Bus ansehen wird, um ihm ebenfalls einen derartigen zu bauen.“

Quelle: „Bericht des Leiters der HA I/MB III, Oberstleutnant Schönert, betr. Informationen über die Arbeitsweise und das Verhalten des Chefs des MB III, Generalmajor Ernst“ (vom 14. Oktober 1963) (5) [Rechtschreibung und Grammatik nach Original, Einfügungen durch MJ]

Neben der Funktion, Kommandozentrale für die dem Militärbezirk zugeordneten Einrichtungen der NVA zu sein, oblag dieser auch die Planung und Kontrolle der „politischen Erziehung“ der Soldaten und Offiziere. Dazu wurde 1956 zunächst eine „Politabteilung“ gebildet, die auf Beschluss des SED-Politbüros vom 1. Oktober 1961 zu einer „Politischen Verwaltung“ aufgewertet wurde. (6) Im Unterschied zu anderen Einheiten der NVA waren im MB III vor allem Offiziere und eine relativ hohe Zahl von Zivilbeschäftigen im Einsatz, Unteroffiziere und Soldaten dagegen vergleichsweise wenig. Dadurch herrschte dort auch nicht der raue Ton, wie er in anderen Kasernen üblich war. (7)

Enge Verbindungen hielt der MB III zur in Nohra (Thüringen) stationierten sowjetischen 8. Gardearmee, zum polnischen Militärbezirk Wroclaw (dem früheren Breslau) und zur tschechoslowakischen 1. Feldarmee. (8) Im Kriegsfall wäre aus dem MB III die sogenannte 3. Armee geworden, unterstellt dem sowjetischen Oberkommando der Warschauer-Pakt-Armeen. Aber auch in Krisenzeiten innerhalb des Ostblocks sollte das Kommando des Militärbezirks eine wichtige Rolle spielen.

Der Militärbezirk III wurde zum Beispiel in die Vorbereitungen des Einmarsches von Truppen der Warschauer-Pakt-Staaten in die Tschechoslowakei zur Niederschlagung des Prager Frühlings ab dem 21. August 1968 einbezogen. Er stellte dafür eine Mot-Schützen- und eine Panzerdivision bereit, die dem sowjetischen Oberkommandierenden der Warschauer-Pakt-Truppen unterstellt wurden. (9) Er wurde durch den DDR-Verteidigungsminister am 21. August 1968 auch tatsächlich in erhöhte Gefechtsbereitschaft versetzt, jedoch nahmen die beiden Divisionen aus dem Bereich des MB III dann doch nicht an dem Einmarsch in die Tschechoslowakei teil. Im letzten Augenblick – nur wenige Stunden vor dem Beginn des Einmarsches von Truppen einiger Warschauer-Vertrags-Staaten – hatte der damalige Generalsekretär der KPdSU, Leonid Breschnew (1906-1982), auf Drängen der tschechoslowakischen Unterstützer des Einmarsches, Vasil Bilak (1917-2014) und Alois Indra (1921-1990), entschieden, sie nicht einzusetzen, sondern die beiden Divisionen aus dem MB III nur als „Reserve“ in ihren Bereitstellungsräumen auf DDR-Gebiet zu belassen. (10) Von dort kehrten sie im Oktober 1968 in ihre Heimatkasernen zurück.

In Bezug auf den ebenfalls geplanten Einmarsch von NVA-Einheiten in Polen im Dezember 1981 lässt sich eine Beteiligung des MB III nicht eindeutig belegen. Allein die Karten des geplanten Einmarsches zeigen, dass Einheiten des MB III an die polnische Grenze herangeführt worden wären und das Gebiet des Militärbezirkes ansonsten An- und Durchmarschgebiet für andere militärische Einheiten gewesen wäre. (11)

Auch bei der finalen Krise des Staatssozialismus sollte der MB III noch einmal eine unrühmliche Rolle spielen. Am 4. Oktober 1989 erließ der damalige DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler (1920-2017) die Weisung, im Militärbezirk III (Leipzig) die erhöhte Gefechtsbereitschaft auszulösen. (12) Einheiten des MB III standen sowohl am 9. als auch am 16. Oktober bereit, gegen Demonstranten in der Leipziger Innenstadt eingesetzt zu werden. Für den 16. Oktober hatte SED-Generalsekretär Erich Honecker (1912-1994) in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates befohlen, das Entstehen einer Demonstration in Leipzig überhaupt zu verhindern. Um das zu erreichen, wurden allein 31 Hundertschaften der NVA für den Einsatz in Leipzig in Kasernen in Döbeln, Delitzsch, Eilenburg, Bad Düben und der Stadt selbst (unter anderem in der Kaserne des Artillerieregiments und in der Georg-Schumann-Kaserne, die beide unmittelbar an Gohlis grenzten) verlegt. Die Leipziger Volkspolizei sollte die etwa 3.000 Soldaten mit Schlagstöcken ausstatten. Sowohl in der Kaserne des Artillerieregiments (der heutigen General-Olbricht-Kaserne) als auch in der Georg-Schumann-Kaserne übten Teile von ihnen (darunter Elitesoldaten aus einer Fallschirmjägerkompanie aus Lehnin) Taktiken und Techniken des Auflösens einer Demonstration. Sowohl am 9. als auch am 16. Oktober 1989 kamen die militärischen Einheiten jedoch nicht zum Einsatz: Die große Zahl von Demonstranten – 70.000 bzw. 120.000 – machte eine gewaltsame Auflösung unmöglich. (13)

Exkurs: Ein ehemaliger NVA-General, Generalmajor a.D. Heinz Bilan, (14) sieht das alles ganz anders

„In Nummer 5 des ‚Leipziger Amtsblattes’ vom 11. März (15) wird eine neue Ausstellung (16) über die ‚Armee der Einheit’ mit der Überschrift ‚Über Nacht Kameraden’ avisiert. Jeder ‚vom Fach’ weiß, daß beides alles andere als historische Wahrheit ist und auch nicht sein konnte. Die Bundeswehr der BRD und die Nationale Volksarmee der DDR waren aus vielen Gründen unvereinbar. Die Mär von dieser Einheit wurde bewußt in Bonn erfunden. Im Gegenteil: zig NVA-Angehörige wurden vor Gericht gestellt und nach fremden Gesetzen verurteilt, obwohl sie nach DDR-Gesetzen ehrenvoll ihre Pflicht erfüllt hatten. […] Tausende litten viele Jahre unter von der BRD verhängten Strafrenten […].
Die zum großen Teil ungenügend politisch gebildete Jugend glaubt solchen Aussagen [dass NVA- und Bundeswehrsoldaten über Nacht Kameraden geworden seien] – zumal sie gebetsmühlenartig wiederholt werden. Schon allein die unvollständigen Fakten machen deutlich: Von einer ‚Armee der Einheit’ kann keine Rede sein. […]
Der größere Teil der NVA – voran das Offi¬zierskorps – sah sich einer Welle der Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt. Daß sie Jahrzehnte eine Armee befehligt hatten, die nie in feindlicher Absicht frem¬des Territorium betreten hatte – in der deutschen Militärgeschichte ein einmaliger Vorgang –, die auch dafür sorgten, daß im Herbst 1989 die Waffen in den Kasernen blieben, fand keine Bewertung, geschweige denn Anerkennung. […]
Nein – es gab diese „Armee der Einheit“ nie. Die beiden deutschen Armeen verhielten sich zueinander wie Feuer und Wasser. Wenn die Auflösung der NVA trotzdem fried¬lich verlief, dann war das vor allem ihrem Charakter als sozialistische Volksarmee, dem Selbstverständnis ihrer Soldaten, Unteroffiziere, Offiziere und Zivilbeschäftigten zu danken.
Wer das anders beurteilt, verdreht die historische Realität. Wir haben die Waffen des Volkes Jahrzehnte ehrenvoll getragen und sie, dem Willen der Mehrheit folgend, auch aus der Hand gelegt. Wir lassen uns auch heute nicht unsere Würde nehmen. Die Mär von der „Armee der Einheit“ ist und bleibt eine Lüge.“

Quelle: Heinz Bilan, „NVA und Bundeswehr waren unvereinbar wie Feuer und Wasser“, in Rotfuchs. Tribüne für Kommunisten und Sozialisten in Deutschland, Nr. 233 von Juni 2017. (17) [Rechtschreibung nach Original. Einfügungen und Hervorhebungen durch MJ]

Nach der Friedlichen Revolution sollte der MB III offiziell nur noch bis zum 2. Oktober 1990 existieren. Der Militärbezirk war gemeinsam mit der Gründung der NVA eingerichtet worden und verschwand auch gemeinsam mit der Armee der DDR. Letzter Befehlshaber war Klaus Wiegand (geb. 1941), der indes bereits am 28. September durch den letzten Staatssekretär im DDR-Verteidigungsministerium, Werner Ablaß (geb. 1946), aus dem Militärdienst entlassen worden war. (18)

Am 4. Oktober 1990 übernahm Generalmajor Ekkehard Richter (geb. 1937) für die Bundeswehr das Kommando im zum „Wehrbereich VII“ umgewandelten MB III mit dem Ziel der Abwicklung von NVA-Strukturen. (19) Hierbei spielten auch die Verpflichtungen eine Rolle, die die beiden deutschen Staaten im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Abkommens eingegangen waren, mit dem die außenpolitischen Fragen der deutschen Vereinigung zwischen DDR und Bundesrepublik, auf der einen Seite, und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA), auf der anderen Seite, geregelt wurden. Dazu gehörte unter anderem eine erhebliche Verringerung der Truppenzahl auf maximal 370.000 Mann, die vor allem auf Kosten des Unteroffiziers- und des Offizierskorps sowie der Generalität der NVA gehen sollte. (20) Von 90.000 am 3. Oktober 1990 in die Bundeswehr übernommenen NVA-Angehörigen (darunter 39.000 Wehrdienstleistende und 51.000 Zeit- und Berufssoldaten) wurden letzten Endes nur 3.000 Offiziere, 7.600 Unteroffiziere und Feldwebel sowie 200 Mannschaftssoldaten auf Dauer in die Bundeswehr integriert. (21)

Bis zum 30. Juni 1991 wurde für den ehemaligen Militärbezirk III übergangsweise die Bezeichnung „Stab MB III/WBK VII“ geführt, danach erfolgte die Umbenennung in „Division/WBK VII“. Im Zuge einer Strukturreform im Heer der Bundeswehr wurden die Wehrbereichskommandos durch Fusion bestehenden Divisionen in ihren Zuständigkeitsbereich zugeordnet. Zum 1. Januar 1995 erfolgte so die Fusion des Wehrbereichskommandos VII (Leipzig) mit einer Panzergrenadierdivision und 1997 schließlich die Erweiterung des Wehrbereiches auf die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. (22) Mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 wurde die Zahl der Wehrbereichskommandos von sieben auf vier verringert und der Sitz des auch das ehemalige Wehrbezirkskommando VII umfassenden Bereichs nach Erfurt verlegt. (23) Damit verlor der Standort am Viertelsweg endgültig seine herausragende Funktion.

Die Kaserne am Viertelsweg hatte zwar 1993 noch den Namen „Theodor-Körner-Kaserne“ erhalten und war bis 2007 von der Bundeswehr weiter betrieben worden. Doch mit dem Bedeutungsverlust als Standort der Bundeswehr war schließlich eine Entscheidung über das Schicksal des Areals als Militärfläche verbunden.

2007/08 wurde das Areal folgerichtig an einen Immobilienentwickler abgegeben und ab 2010 zum Wohnquartier „Siebengrün“ umgestaltet. (24) Das Stabsgebäude des ehemaligen MB III ging 2017 in die Sanierung und den Umbau in ein Wohn- und Geschäftshaus. (25) Neben anderen Objekten steht der ehemalige Standort des Militärbezirks III der NVA heute für eine gelungene Konversion von der Kriegsführung gewidmeten Arealen in solche mit ziviler, friedlicher Nutzung.

(1) Vgl. Daniel Giese, Die SED und ihre Armee. Die NVA zwischen Politisierung und Professionalismus 1956 – 1965, München 2002, S. 128.
(2) Vgl. Dieter Kürschner, „Zur Geschichte der Leipziger Garnison und der Kasernen in der Pleißestadt“, in Stadtgeschichte. Mitteilungen des Leipziger Geschichtsvereins. Jahrbuch 2008, Beucha 2008, S. 159-183, hier S. 182, dort nach Quellen des Militärarchivs Freiburg im Bundesarchiv und der Dissertation des Autors, „Zur Geschichte des Militärbezirks III 1956 bis 1961“, Potsdam 1987.
(3) Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Landstreitkr%C3%A4fte_der_NVA#Milit.C3.A4rbezirk_III, aufgerufen am 24. Mai 2017.
(4) Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Landstreitkr%C3%A4fte_der_NVA#Milit.C3.A4rbezirk_III, aufgerufen am 24. Mai 2017; Helmut Müller-Enbergs et al., Wer war wer in der DDR. Ein Lexikon ostdeutscher Biographien, 5. aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Berlin 2010 (im folgenden „Müller-Enbergs 2010“), S. 298 und 1238.
(5) Zitiert nach Daniel Niemetz, Das feldgraue Erbe. Die Wehrmachtseinflüsse im Militär der DDR, Berlin 2006, S. 278, dort nach BStU, MfS, AP 16243/77, Bl. 148. Gut 12 Jahre später wurde Ernst unter maßgeblicher Beteiligung der HA I im Januar 1974 von seinem Amt als Chef des MB III abberufen (vgl. ebd., dort wird auf die „Einschätzung der HA I/MB III über Generalleutnant Ernst“ (vom 23. April 1973), in BStU, MfS, AP 16243/77, Bl. 187ff., verwiesen) und als Kommandeur der Offiziershochschule der DDR-Landstreitkräfte in Löbau eingesetzt. Dort hatte er „bezüglich seiner Führungstätigkeit“ ebenfalls „keine positive Entwicklung genommen“, was letztendlich zu seiner Entlassung aus dem Militärdienst führen sollte (vgl. ebd., Bl. 207, dort nach „Abschlussbericht der HAI /Kdo.-LaSK(UA Stab Offz.-Hochsule Löbau über Generalleutnant Ernst“ (vom 15. Februar 1977), BStU, MfS, AP 16243/77, Bl. 208).
(6) Vgl. Peter Joachim Lapp, Der Ministerrat der DDR. Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der anderen deutschen Regierung, Opladen 1982, S. 115.
(7) Information von Andreas Praße vom 29. Mai 2017.
(8) Vgl. Hans Ernst, „Der Sommer 1968 im Militärbezirk Leipzig“, in Bruno Thoß (Hg.), Vom Kalten Krieg zur deutschen Einheit. Analysen und Zeitzeugenberichte zur deutschen Militärgeschichte 1945 – 1995, München 1995, S. 187-192 (im Folgenden „Ernst 1995“), hier S. 189.
(9) Vgl. „21.August 1968: Einmarsch – Kein Einmarsch. Die Beteiligung der Nationalen Volksarmee der DDR an der Niederschlagung des ‚Prager Frühlings’“, in https://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/01095/index-0.html.de, aufgerufen am 23. Mai 2017.
(10) Vgl. „1. Meldung des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, über die Handlungen der Vereinten Streitkräfte am 21.8.68“, S. 2 (Quelle: BArch DVW 1/12828), wiedergegeben nach https://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/01095/index-16.html.de, aufgerufen am 23. Mai 2017; Rüdiger Wenzke, „Sachsen als militärischer Aufmarsch- und Handlungsraum“, in: Konstantin Hermann (Hg.), Sachsen und der „Prager Frühling“, Beucha 2008, S. 89-126, hier S. 107 (wiedergegeben nach Konstantin Hermann, Sachsen und der Prager Frühling. Die drei sächsischen Bezirke der DDR im Einfluss der Reformen aus dem Nachbarland, in Horch und Guck, Heft 4/2008, S. 46-49, im Internet: http://www.horch-und-guck.info/hug/archiv/2008-2009/heft-62/06213/; Wieland Eschenhagen/Matthias Judt, Der neue Fischer Weltalmanach. Chronik Deutschland 1949 – 2014. 65 Jahre deutsche Geschichte im Überblick, Frankfurt am Main 2014, S. 165; Ernst 1995, S. 190.
(11) Vgl. Michael Kubina, „Marschbereit in Richtung Osten. Die NVA und Polen 1980/81“, in Horch und Guck, Heft 4/2010, S. 10-15, hier S. 11.
(12) Vgl. http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/unsere-stadt/herbst-89/leipzig-rundgang-zur-friedlichen-revolution/, aufgerufen am 29. Mai 2017.
(13) Vgl. Fernsehdokumentation zum Luftsturmregiment 40 von 2013, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=9AF8f7sGUI0; Aktennotiz für den Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes vom 15.10.1989 07.00 Uhr, Anlage 2 und Tonbandprotokoll der Rede des Ministers des Innern vor den Chefs der BDVP am 21.10.1989, BStU ZA HA VII 1195, Blätter 22 und 49f, beides wiedergegeben nach Tobias Hollitzer, „‚Heute entscheidet es sich: Entweder die oder wir’ – zum 9. Oktober 1989 in Leipzig“. Vorgeschichte, Verlauf und Nachwirkung. Ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung 1989/90 in Leipzig (im Folgenden: „Hollitzer 1998“), in: Horch und Guck, Heft 23/1998, S. 23-37; Information von Uwe März von 2015.
(14) Heinz Bilan war von 1972 bis 1981 Stellvertreter des Chefs des MB III und Chef der Politischen Verwaltung des MB III.
(15) Vgl. Leipziger Amtsblatt vom 11. März 2017.
(16) Gemeint ist die Ausstellung „Ab morgen Kameraden. Armee der Einheit“, die vom 17. März bis zum 15. Oktober 2017 im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig gezeigt worden war (vgl. https://www.hdg.de/zeitgeschichtliches-forum/ausstellungen/ab-morgen-kameraden-armee-der-einheit/, aufgerufen am 4. Februar 2018).
(17) abgerufen bei http://www.rotfuchs.net/rotfuchs-lesen/nva-und-bundeswehr-waren-unvereinbar-wie-feuer-und-wasser.html am 16. Dezember 2017.
(18) Vgl. Müller-Enbergs 2010, S. 15 und 1419; Klaus Wiegand, „Zu den Ereignissen im Oktober/November 1989 im Militärbezirk III. Zeitzeugenbericht“, in Zeitzeugen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR zu den Ereignissen im Herbst 1989 und im Jahr 1990, in Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR, Aktuelle Beiträge. Ausgabe 3/2014, Herausgeber: ISOR e.V., Redaktion „ISOR aktuell“, Berlin 2014, S. 33-38, hier S. 38.
(19) Vgl. Ekkehard Richter, „Wie habe ich die Entwicklung 1989/90 erlebt und wie sehe ich mein damaliges Handeln und Erleben von heute aus“, in Werner Krätschell, Was war und was bleibt. Kamingepräche ehemals führender deutscher Militärs aus Ost und West. Zweite, geänderte Auflage, Potsdam 2008, S. 63-104, hier S. 94.
(20) Vgl. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, in Bundesgesetzblatt 1990. Teil II, S. 1317.
(21) Vgl. Nina Leonhard, „Integrationsprozesse infolge der deutschen Vereinigung: Die Soldaten der NVA und die ‚Armee der Einheit’“, abrufbar unter https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/uploads/pdf-2008/leonhard.pdf.
(22)Vgl. Bundesarchiv, „Wehrbereichskommando VII/13. Panzergrenadierdivision (Bestand)“, in: https://www.archivportal-d.de/item/VNK464CTQQDX3G6HEVIMEBMZIH7H6ZHM, aufgerufen am 26. Mai 2017.
(23) Vgl. Stichwort „Wehrbereichskommando“, in: https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrbereichskommando, aufgerufen am 28. Mai 2017.
(24 )Vgl. Leipziger Volkszeitung vom 26. August 2015.
(25) vgl. http://www.leipzig.de/news/news/vorhabenbezogener-bebauungsplan-nr-99-1-geschaeftshaus-viertelsweg-martin-drucker-strasse/, aufgerufen am 26. Mai 2017.