von Tino Bucksch und Matthias Reichmuth

Am 26. Mai 2019 finden in Sachsen Kommunalwahlen statt, auch der Stadtrat in Leipzig wird neu gewählt. Wir haben wir hier für Sie zusammengetragen, wer auf welche Weise und wofür gewählt wird und wie Sie ihr Wahlrecht wahrnehmen können.

Warum ist die Kommunalwahl für den Bürgerverein wichtig?
Das originäre Betätigungsfeld für den Bürgerverein ist die kommunale Ebene. Alle Netzwerk- und Kooperationspartner sind hier angesiedelt oder haben, wenn sie überregional tätig sind, in der Stadt Organisationen vor Ort. Beispiele dafür sind die Kirchgemeinden, Kulturträger, Sozialverbände, Parteigliederungen vor Ort oder Bürgerinitiativen. Alle Projekte und Veranstaltungen des Bürgerverein Gohlis finden im Stadtteil oder manchmal gemeinsam mit Partnern in Leipzig statt. Natürlich ist auch die Stadtverwaltung als Fördermittelgeber ein wichtiger Ansprechpartner für uns. Aber auch die Stadträtinnen und Stadträte sind Partner, wenn es darum geht, bestimmte Anliegen aus der Bürgerschaft oder unsere eigenen Ziele, die sich aus unserer Satzung ableiten, zu realisieren. Da kommunales Engagement und politische Entscheidungen in der Stadt oft am direktesten und wahrnehmbarsten für die Bürgerinnen und Bürger erfolgen und spürbar sind, wird die Kommunalpolitik als „Schule der Demokratie“ bezeichnet. Dieser Zuschreibung folgend, ist die Kommunalwahl in den Augen des Bürgervereins wichtig, da diese die (verwaltungs)politischen Rahmenbedingungen setzt, innerhalb derer wir uns bewegen.

Was kann der Stadtrat überhaupt entscheiden?
Die Stadt muss zwar als unterste Verwaltungsebene viele Aufgaben des Bundes und der Länder qua Weisung umsetzen, hat aber auch Bereiche, wo sie eigenständig handeln und Richtungsentscheidungen fällen kann. In den Entscheidungsbereich der Stadt fallen z. B. die Einrichtung und Unterhaltung von Grünanlagen, Museen, Schwimmbädern, Sportstätten, Jugendeinrichtungen, Büchereien, Altentreffs und die Wirtschaftsförderung. Daneben gibt es noch Bereiche, in denen Bund oder Land zwar Vorgaben machen, der Stadt aber Handlungsspielräume offen lassen. Dazu zählen die Gemeindestraßen, Bebauungspläne, Kindergärten, Jugendhilfe, Schulverwaltung, Abfallbeseitigung und Wohnungsbau. All diese Themen berühren die tägliche Arbeit des Bürgervereins. Entweder weil wir Anfragen, Hinweise oder Kritik zu einem der Themen aus der Bürgerschaft erhalten oder weil wir selbst Projekte durchführen, die davon berührt werden. So wandten sich Bürgerinnen und Bürger an uns, als die städtische Müllabfuhr vermehrt durch parkende Autos behindert wurde. Oder wir setzten uns für die Sanierung von Spielplätzen in Gohlis ein, kämpften jahrelang für die Sanierung des Budde-Hauses als Stadtteilzentrum oder werden von der Stadtverwaltung explizit für Bürgerbeteiligungsprojekte nach unserer Meinung gefragt – so beteiligt sich ein Vertreter des Bürgervereins Gohlis am Nachbarschaftsforum zur Gestaltung des neuen Stadtteils auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof.

Wie wird der Stadtrat am 26.05. gewählt?
Wie wird nun der 70-köpfige Stadtrat, der über all diese Themen befinden kann, gewählt? Das Wahlsystem ist eine personalisierte Verhältniswahl, bei der kumuliert und panaschiert werden kann, konkret: Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen. Entweder Sie geben die Stimmen nur einer Person („Kumulieren“) oder mehreren Kandidierenden einer Liste. Bei der Wahl können aber die Stimmen auch auf Personen aus mehreren Wahlvorschlagslisten verteilt werden – das Panaschieren. So verteilt jede Wählerin oder jeder Wähler ihre bzw. seine drei Stimmen auf die Parteien oder Wählervereinigungen sowie die Kandidatinnen und Kandidaten, die ihr/ihm inhaltlich am ehesten entsprechen bzw. die er oder sie am sympathischsten oder überzeugendsten findet.
Leipzig ist in zehn Wahlbezirke geteilt, für jeden Wahlbezirk kandidieren andere Personen. Gohlis ist auf die Wahlkreise 8 und 9 aufgeteilt, so dass die Wahlzettel in Gohlis unterschiedlich ausfallen: Gohlis-Mitte zählt zusammen mit Eutritzsch, Mockau etc. zum Wahlkreis 9, während Gohlis-Süd (südlich der S-Bahn) und Gohlis-Nord (nördlich vom Viertelsweg) zusammen mit Möckern und den nordwestlichen Stadtteilen zum Wahlkreis 8 zählen. Unter www.leipzig.de/wahlen sind bereits die Musterstimmzettel veröffentlicht: 63 Personen auf acht Listen kandidieren im Wahlkreis 8, 66 Menschen auf neun Listen im Wahlkreis 9. Die Chance ist also hoch, bekannte Namen aus dem eigenen Stadtteil zu finden.
Die Verteilung der 70 Sitze auf die Parteien richtet sich dann zuerst nach der stadtweiten Stimmenzahl der Listen, aus der die Anzahl der Sitze berechnet wird (Beispiel: 20% aller Stimmen in Leipzig entfallen auf Partei X, dann bekommt sie 14 der 70 Sitze). Dann wird je Partei geprüft, aus welchen Wahlkreisen die meisten Stimmen kamen: Daraus ergibt sich, wie viele Personen je Wahlkreis für die jeweilige Partei in den Stadtrat einziehen. Wenn dann klar ist, wie viele das sind (Beispiel: Von 14 Stadträten, die Partei X stellen darf, kommen 2 aus dem Wahlkreis 8), kommt es darauf an, welche Personen in diesem Wahlkreis die meisten Stimmen bekamen (im Beispiel: die beiden Personen mit den meisten Stimmen werden gewählt, das müssen nicht die sein, die oben auf der Liste stehen).

Werden auch die Stadtbezirksbeiräte gewählt?
Die Stadtbezirksbeiräte werden nicht direkt gewählt. Für (ganz!) Gohlis und Eutritzsch gibt es z. B. den Stadtbezirksbeirat Nord, der sich aus elf ehrenamtlichen Stadtbezirksbeiräten zusammensetzt. Für deren Zusammensetzung zählt, wie viele Stimmen die jeweiligen Parteien in der Summe der Stadtteile Gohlis und Eutritzsch bekommen. Wenn beispielsweise die Partei X bei der Stadtratswahl in Gohlis und Eutritzsch insgesamt 27% erreicht, dann kann sie drei der elf Stadtbezirksbeiräte stellen. Diese werden erst nach der Stadtratswahl durch die Parteien benannt.
Wo und wann kann gewählt werden?
Gewählt werden kann entweder am 26. Mai von 8 bis 18 Uhr in dem Wahllokal, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte benannt ist – oder jederzeit ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung in Form der Briefwahl. Dafür sind die entsprechenden Wahlunterlagen anzufordern bzw. direkt in der Briefwahlstelle in der Lotterstraße 1 (zwischen Neuem Rathaus und Stadthaus) auszufüllen. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, sich irgendwelche Ausreden für die Nichtwahl einfallen zu lassen, wie zu schlechtes oder zu schönes Wetter, Familienbesuch, Lieblingsserie auf netflix usw.. Jede und Jeder kann zur Briefwahlstelle in der Lotterstraße 1 gehen, um dort ab dem Tag des Erhalts der Wahlbenachrichtigung bis zum Wahltag am 26.05. zu wählen.

Unser Fazit: Die Kommunalwahl ist wichtig! Ihre Folgen sind oft weitreichender als in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Daher rufen wir nicht nur unsere Mitglieder, sondern alle Gohliserinnen und Gohliser dazu auf, von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch zu machen. Gehen Sie am 26. Mai wählen!