Skip to content Skip to left sidebar Skip to footer

Demokratieecke (GF 6/2016)

Bericht aus dem Stadtbezirksbeirat Nord
Zentrales Thema der Sitzung des Stadtbezirksbeirat Nord im Oktober war die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 95 und der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 433. Hinter dieser technischen Formulierung steckt die Planung für ein neues Stadtquartier östlich der Bremer Straße.

Die Aufhebung des alten Bebauungsplans war notwendig, da dieser wenig konkret war und die Stadt auf dem Gelände in Zusammenarbeit mit den Eigentümern Wohnungbebauung, eine weiterführende Schule und eine KiTa realisieren will. Im alten Plan waren Teile der Fläche nicht für Bebauung vorgesehen, diese wären aber aufgrund der Verkehrsanfordernissen an ein neues Stadtquartieres anzupassen sind. Zusätzlich wird der neue Bebauungsplan auch als Sicherungsinstrument für die zukünftigen Planungen dienen.

Die schon erfolgten Architekten-Vorschläge sehen alle im wesentlichen Geschosswohnungsbau vor. Nur im nordöstlichen Teil der Fläche sind freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen. Ein Streifen im östlichen Bereich soll unbebaut bleiben und als mögliche Rückhaltefläche für Niederschlagswasser dienen.

Der Stadtbezirksbeirat kritisierte die geringe wohnliche Verdichtung im nordöstlichen Teil. Die geplanten Einfamilienhäuser sind in den Augen des Beirates eine unnötige Verschwendung der wertvollen Baufläche. Zusätzlich wird die Gefahr einer sozialen Selektion gesehen, da absehbar ist, dass nur ein zahlungskräftiges Publikum sich Bebauung in diesem Bereich leisten kann. Dies liegt laut Aussage der Verwaltung am wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig. Dieses sieht vor, dass in Bereichen, die weiter als 400 Meter vom beschienten ÖPNV entfernt sind, kein Geschosswohnungsbau erfolgen soll. Weiterhin bestätigte die Verwaltung auf Nachfrage durch den Beirat, die Planung einer Tiefgarage zur Lösung der Pakplatznachfrage. Auch oberirdische Stellplätze im nordöstlichen Bereich sind geplant. Gerade ersteres sei aus Sicht der Verwaltung ein enormer Kostentreiber. Am Ende stimmte der Stadtbezirksbeirat Nord der Vorlage einstimmig zu.

Ein weiteres Thema war die Situation im Wackerbad. Da seit einigen Monaten ein Streit zwischen der Stadt und dem Betreiber des Bades schwelt, stellte die Verwaltung noch einmal ihren Standpunkt dar. Fest steht, dass per Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004 das Wackerbad geschlossen wurde. Daraufhin fand sich ein Verein, der die Weiterbetreibung des Bades übernahm. Dazu wurden von dessen Seite Fördergelder bei der Stadt beantragt und genehmigt. Diese Gelder sind wie im Fall aller Förderanträge an bestimmte Pflichten der Antragsteller gebunden und stellen keine Selbstverständlichkeit dar. Wenn ein Antragsteller gegen die Auflagen oder Pflichten verstößt, so kann die Stadt die Förderung untersagen. Dies war in den Augen der Verwaltung in zwei Punkten beim Betreiber des Wackerbades der Fall: Zum einen wurden nach einer Begehung durch die Verwaltung auf dem Gelände des Bades Zustände gefunden, die eine Gefährdung für die Nutzer insbesondere die Kinder und Jugendlichen darstellten. Zum anderen kommt der Verein den buchhalterischen Offenlegungspflichten nicht nach. Dies veranlasste die Stadtverwaltung dazu, die Fördergelder nicht weiter auszuzahlen. Der Stadtbezirksbeirat Nord war sich einig, dass die Situation unbefriedigend sei. Ist sich aber auch bewusst, dass eine alleinige Betreibung durch einen Verein dessen Fähigkeiten überschreitet. Eine Antwort auf die Frage der zukünftigen Betreibung des Wackerbades steht somit noch aus.

Tino Bucksch

Abonniere unseren Newsletter