Von Wolfgang Leyn

Gohlis hat Anfang des Jahres gleich mehrere große Bäume verloren – in der Eisenacher Straße, in der Fechnerstraße, in der Magdeburger Straße… Eine Folge des Sturmtiefs „Friederike“ vom 18. Januar? Mitnichten. Warum diese Bäume gefällt wurden, darüber lässt sich nur spekulieren. Gab es womöglich Sicherheitsbedenken wegen mangelnder Standfestigkeit? Oder ging es um Baufreiheit für die anstehende Sanierung des Mietshauses auf dem Grundstück? Wem stand der Baum im Wege? Rechenschaft geben müssen die Auftraggeber der Baumfällungen niemandem. Auch neue Bäume nachpflanzen müssen sie nicht. So ist die Rechtslage in Sachsen.

Seit 2010 haben die Eigentümer bebauter Grundstücke im Freistaat jedes Jahr von Oktober bis Ende Februar fast vollständig freie Hand fürs Baumfällen. Mit den Stimmen von CDU und FDP beschloss seinerzeit der Landtag eine „Vereinfachung“ des Umweltrechts und setzte damit die Leipziger Baumschutzverordnung von 1993 außer Kraft. Nach Schätzungen des Ökolöwen wurden von 2010 bis 2015 in Leipzig etwa 10.000 Bäume ersatzlos gefällt. Genaue Zahlen gibt es nicht. Aber bekannt ist, dass drei Viertel aller Leipziger Bäume auf Privatgrundstücken wachsen. In Gohlis-Süd mit seinen Vorgärten und grünen Höfen dürfte der Anteil noch höher liegen.

Mit jedem gefällten Baum wird der Stadtteil ein bisschen stickiger, staubiger, lauter, windiger, heißer. Mit jedem gefällten Baum geht ein Stück Lebensqualität für Menschen und Lebensraum für Vögel und andere Tiere verloren. Die Eigentümer von Rendite-Immobilien interessiert das freilich nicht. Die leben meist ganz woanders, weit weg. Aber uns Gohlisern sollte es nicht gleichgültig sein.

Die gefällten Bäume sind nicht mehr zu retten. Das Landesgesetz geht nicht so leicht zu kippen. Aber wir als Mieterinnen und Mieter können den Vermietern klar machen, welchen Wert die Bäume für uns haben und welche Rolle sie auch für die Bewertung der Wohnung spielen. Nach einer Fällung, die nicht zu verhindern war, können wir auf Ersatzpflanzungen drängen. Und wer selbst eine Eigentumswohnung besitzt, hat natürlich Ein­fluss auf das Gemeinschaftseigentum im und am Haus, zu dem ja auch die Bäume zählen!
Es darf nicht sein, dass einerseits im öffentlichen Raum neue Bäume gepflanzt werden, während andererseits auf Privatgrundstücken mehr und mehr Bäume ersatzlos verschwinden.