Von Tino Bucksch

Zwei zentrale Themen behandelte der Stadtbezirksbeirat Nord in seiner Sitzung Anfang März. Zum einen wurde über den Satzungsbeschluss und den Durchführungsvertrag über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus Viertelsweg/Martin-Drucker-Straße“ abgestimmt. Es gab eine breite Zustimmung zu der Vorlage. Dennoch entbrannte erneut eine Diskussion über die Frage der Notwendigkeit der Nahversorgung in dem Gebiet und welche Instrumente die Stadt hätte, diese zu steuern. Auch wenn Konsens herrschte, dass aufgrund der positiven Entwicklung westlich der Olbrichtstraße eine verbesserte Versorgung der Bevölkerung notwendig sei, gingen die Meinungen über die Art der gewerblichen Ansiedlungen auseinander.

Für das zweite Thema der gymnasialen Versorgung des Leipziger Nordens war ein Verantwortlicher der Verwaltung für die Schulnetzplanung zu Gast. Dieser berichtete, dass nach den neuen angepassten Bevölkerungszahlen des Amtes für Wahlen und Statistik bis 2030 noch 6 neue Gymnasien in Leipzig notwendig seien. Für den Leipziger Norden würde dies zwei weitere Standorte bedeuten. Da die Schulnetzplanung nicht anhand der Stadtbezirksgrenzen, sondern innerhalb von vier Planungsräumen verläuft, gehört der Stadtbezirk Nord zum Planungsraum Nord, zu dem auch der Stadtbezirk Nordwest und Nordost gehören. Deshalb präferiert die Stadt als zeitlich am ehesten zu realisierenden Standort ein Gymnasium auf dem alten Freiladebahnhof nordöstlich des Chausseehauses. Diese Standortwahl korrespondiert auch mit der Präferenz, gymnasiale Standorte in Richtung Zentrum zu verlagern. Nur so könne die zumutbare Größe von 45 Minuten Fahrtzeit eingehalten werden. Gerade die Fläche des Freiladebahnhof kommt in den Augen der Verwaltung in Frage, da für einen gymnasialen Standort 23.000qm notwendig seien und angesichts der Flächenknappheit in der Stadt es überhaupt nur noch wenige geeignete Standorte gebe. Dennoch merkte die Verwaltung an, dass ein Gymnasium auf Höhe der Max-Liebermann-Straße als peripherer Standort in einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet nicht ausgeschlossen sei.